1. Entwicklung
Seit dem Schuljahr 2011 / 2012 lernen an der Emsschule Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf gemeinsam in einer Klasse.
2. Rahmenbedingungen der Schule
Im „Gemeinsamen Lernen“ werden Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zusammen mit den anderen Kindern unterrichtet und gefördert. Dazu ist es notwendig, dass eine/e Grundschullehrer/in und ein/e Lehrer/in für Sonderpädagogik einen Teil der Stunden im Team unterrichten. Die Klassen eines Jahrgangs verfügen über einen gemeinsamen Gruppenraum, der für unterschiedliche Differenzierungsmaßnahmen genutzt werden kann.
Je nach Unterstützungsbedarf eines Kindes und der Klassenzusammensetzung wird auch in Einzelintegration unterrichtet. Im Einzelfall kann nach Art und Umfang des vorliegenden sonderpädagogischen Förderbedarfs die zusätzliche Begleitung eines Kindes durch eine Integrationsassistenz notwendig sein. Diese wird in Absprache mit der Schule von den Eltern beantragt und aus Mitteln des Kreissozialamtes oder des Jugendamtes finanziert.
Die (Klassen-) Räume im Erdgeschoss, die Toilettenanlagen und die Turnhalle sind barrierefrei zu erreichen.
Die Übernahme der jeweiligen Schülerfahrtkosten ist mit der Stadt zu klären.
3. Auswahlkriterien
Ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich von Lern- und Entwicklungsstörungen (Förderschwerpunkte: Lernen, emotionale und körperliche Entwicklung oder Sprache) vorliegt, lässt sich vielfach erst im Verlauf der Grundschulzeit feststellen, so dass für diese Gruppe nur in geringem Umfang Feststellungen vor der Einschulung erfolgen können. Sollten Sie bei Ihrem Kind allerdings schon vor dem Beginn seiner Schulpflicht der Auffassung sein, dass bei ihm in diesem Bereich ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vorliegt, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, beim zuständigen Schulamt bereits vor der Einschulung die Durchführung eines Verfahrens zur Ermittlung eines entsprechenden Unterstützungsbedarfes zu beantragen. Auf Ihren Antrag hin entscheidet die Schulaufsichtsbehörde über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und die Förderschwerpunkte. Vorher holt sie ein sonderpädagogisches Gutachten und wenn erforderlich ein medizinisches Gutachten der unteren Gesundheitsbehörde ein.
4. Arbeitsweise
Die Lerninhalte im GL sind an die Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule gebunden. Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden nach den für sie geltenden Richtlinien unterrichtet und müssen nicht die gleichen Lernziele erreichen (zieldifferenter Unterricht).