Gemeinsames Lernen (GL)

1. Entwicklung

Seit dem Schuljahr 2011 / 2012 lernen an der Emsschule Kinder mit und ohne son­derpädagogischen Unterstützungsbedarf gemeinsam in einer Klasse.

 

2. Rahmenbedingungen der Schule

Im „Gemeinsamen Lernen“ werden Kinder mit sonderpädagogischem Unterstüt­zungsbe­darf zusammen mit den anderen Kindern unterrichtet und gefördert. Dazu ist es notwendig, dass eine/e Grund­schulleh­rer/in und ein/e Lehrer/in für Son­derpäda­gogik einen Teil der Stunden im Team unterrichten. Die Klassen eines Jahrgangs verfügen über einen gemein­samen Gruppenraum, der für unter­schied­liche Differenzierungsmaßnahmen genutzt werden kann.

Je nach Unterstützungsbedarf eines Kin­des und der Klassenzusammensetzung wird auch in Einzelintegration unterrichtet. Im Einzelfall kann nach Art und Umfang des vorliegenden sonderpädagogischen Förderbedarfs die zusätzliche Begleitung eines Kindes durch eine Integrationsassistenz notwendig sein. Diese wird in Absprache mit der Schule von den Eltern beantragt und aus Mitteln des Kreissozialamtes oder des Jugendamtes fi­nanziert.

Die (Klassen-) Räume im Erdgeschoss, die Toilettenanlagen und die Turnhalle sind barrierefrei zu erreichen.

Die Übernahme der jeweiligen Schüler­fahrtkosten ist mit der Stadt zu klären.

 

3. Auswahlkriterien

Ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich von Lern- und Entwicklungsstö­rungen (Förderschwerpunkte: Lernen, emotionale und körperliche Entwicklung oder Sprache) vorliegt, lässt sich vielfach erst im Verlauf der Grundschulzeit feststel­len, so dass für diese Gruppe nur in gerin­gem Umfang Feststellungen vor der Ein­schulung erfolgen können. Sollten Sie bei Ihrem Kind allerdings schon vor dem Beginn seiner Schulpflicht der Auffassung sein, dass bei ihm in diesem Bereich ein Bedarf an sonderpädagogi­scher Unterstützung vorliegt, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, beim zu­ständigen Schulamt bereits vor der Ein­schulung die Durchführung eines Verfah­rens zur Ermittlung eines entsprechenden Unterstützungsbedarfes zu beantragen. Auf Ihren Antrag hin entscheidet die Schulaufsichtsbehörde über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und die Förderschwerpunkte. Vorher holt sie ein sonderpädagogisches Gutachten und wenn erforderlich ein medizinisches Gutachten der unteren Gesundheitsbe­hörde ein.

 

4. Arbeitsweise

Die Lerninhalte im GL sind an die Richtli­nien und Lehrpläne für die Grundschule gebunden. Kinder mit sonderpädagogi­schem Unterstützungsbedarf werden nach den für sie geltenden Richtlinien unterrichtet und müssen nicht die glei­chen Lernziele erreichen (zieldifferenter Unterricht).